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Allgemeine Geschäftsbedingungen
(AGB’s) der brogleworks AG

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1. Geltungsbereich und Inkrafttreten

Ab dem 1. Januar 2023 gelten für sämtliche Leistungen, wie Entwurf, Planung, Gestaltung, Anfertigung, Lieferung, Transport, Aufstellung, Gebrauchsüberlassung, Abbau, Rücktransport etc. von Elementen und Bausystemen für Standbauten für Messen, Ausstellungen und Events, Beratung und Organisation in diesem Zusammenhang sowie für Verträge zwischen der brogleworks AG (nachfolgend als "brogleworks" bezeichnet) und ihren Kunden ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), sofern sie nicht ausdrücklich durch schriftliche Vereinbarungen abgeändert worden sind. Die eigenen Bestimmungen des Kunden sind nicht Vertragsbestandteil und entfalten keine Wirkung. Sollte ein brogleworks-Angebot von diesen AGB abweichen, hat erstere Vorrang.

 

2. Angebote von brogleworks und Vertragsabschluss

2.A Die Gültigkeit der Angebote von brogleworks ist auf 30 Tage ab dem Angebotsdatum begrenzt. brogleworks behält sich das Recht vor, ein noch nicht angenommenes Angebot jederzeit mit sofortiger Wirkung zu widerrufen, wenn brogleworks der Ansicht ist, dass eine rechtzeitige Ausführung des Auftrages aufgrund der erforderlichen Vorlaufzeit nicht mehr möglich ist.

2.B Angebote gelten nur für den Adressaten.

2.C Die Annahme des Angebots von brogleworks durch den Kunden kann formlos erfolgen, insbesondere auch mündlich. Der Vertrag zwischen brogleworks und dem Kunden kommt mit der Angebotsannahme durch den Kunden rechtsgültig zustande und der Kunde erkennt damit gleichzeitig auch diese AGB an. Die Angebotsannahme erfolgt mittels schriftlicher Auftragsbestätigung durch brogleworks. brogleworks sind eventuelle Unstimmigkeiten in der Auftragsbestätigung unverzüglich mitzuteilen. Spätere Änderungen oder Annullierungen sind nicht mehr möglich bzw. mit Kostenfolgen verbunden.

 

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3. Zahlungsbedingungen und -fristen, Haftung des Stellvertreters

3.A Sofern nicht anders vereinbart, wird bei Auftragserteilung 60% der Vertragssumme sofort fällig und 40% innerhalb von 30 Tagen nach Auftragserfüllung in Rechnung gestellt.

3.B brogleworks ist nur dann verpflichtet, ihre Leistungen zu erbringen, wenn die Anzahlung von 60% rechtzeitig geleistet wird. Die Vertragsgegenstände, die dem Kunden gemäß der Auftragsbestätigung zur Nutzung überlassen werden sollen, werden nur bei rechtzeitiger Zahlung dieser Anzahlung definitiv reserviert. Andernfalls ist brogleworks ausdrücklich berechtigt, über die Vertragsgegenstände frei zu verfügen, einschließlich der Überlassung an Dritte, ohne entschädigungspflichtig zu werden. Sofern von brogleworks nicht anders mitgeteilt (insbesondere in der Auftragsbestätigung), ist die Vorauszahlung oder Anzahlung mit der Angebotsannahme durch den Kunden sofort fällig und zahlbar.

3.C Vorbehaltlich der oben genannten Regelung bezüglich Vorauszahlung und Anzahlung sind Rechnungen innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug fällig und zahlbar.

3.D Die Schlussrechnung wird in der Regel nach Rücknahme der Vertragsgegenstände oder nach Erbringungen der sonstigen Leistungen von brogleworks erstellt,

dies kann aber auch zu einem früheren Zeitpunkt vorgenommen werden.

3.E Zahlungen des Kunden sind per Banküberweisung zu leisten. Andere unübliche Zahlungsmittel oder Wechsel wird von der brogleworks nicht akzeptiert. brogleworks kann jederzeit auf anderen Zahlungsmodalitäten bestehen. Daraus entstehende Kosten gehen zu Lasten des Kunden.

3.F brogleworks bestimmt, welche Forderungen durch die Zahlung(en) des Kunden erfüllt sind.

3.G brogleworks übernimmt keine Haftung für Leistungsverzögerungen, die aus einer Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen durch den Kunden resultieren.

3.H Wenn jemand im Namen eines Dritten einen Auftrag erteilt, haftet er zusammen mit dem Dritten solidarisch für alle aus diesem Auftrag resultierenden Forderungen von brogleworks.

 

 

4. Verzug und Inkasso

4.A Der Kunde gerät mit Ablauf der oben genannten Zahlungsfristen in Verzug. Ab dann sind 5% Verzugszinsen geschuldet.

4.B Überdies sind brogleworks die Kosten zu erstatten, die für das Inkasso ausstehender Beträge aufgewendet wurden, einschließlich Anwalts- und Gerichtskosten.

4.C Der Verzug des Kunden berechtigt brogleworks außerdem dazu, alle weiteren Leistungen einzustellen, vom Vertrag zurückzutreten, überlassene Vertragsgegenstände umgehend zurückzufordern oder abzuholen und alle damit verbundenen Verträge ohne weitere Formalitäten sofort aufzuheben sowie Schadensersatz zu fordern. Allfällige vom Kunden bereits geleistete Voraus-, An- oder Teilzahlungen, welche über den Schadenersatzanspruch von brogleworks hinaus gehen, verfallen als Konventionalstrafe.

 

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5. Vertraulichkeit/Geheimhaltung/Informationspflichten

5.A Der Kunde verpflichtet sich dazu, auch nach Beendigung der Geschäftsbeziehungen mit brogleworks sämtliche Informationen über die Geschäftsbeziehungen sowie Geschäftsgeheimnisse von brogleworks vertraulich zu behandeln. Diese Verpflichtung gilt auch für seine Organe, Angestellten und beigezogenen Dritten. Vertraulich sind insbesondere auch die Angebote sowie sämtliche Pläne, Kreationen und ähnliches von brogleworks. Eine Verletzung dieser Pflicht berechtigt brogleworks zu Schadensersatzansprüchen sowie zum sofortigen Rücktritt vom Vertrag.

5.B Der Kunde ist verpflichtet, brogleworks unverzüglich schriftlich über eine allfällige Pfändung, Retention, Verarrestierung oder ähnliches von Objekten, die brogleworks gehören, sowie über eine allfällige Konkurseröffnung zu informieren. Des Weiteren muss der Auftraggeber das zuständige Betreibungs- bzw. Konkursamt über das Eigentum der Objekte, die brogleworks gehören, informieren.

 

6. Preise, Preislisten und -angaben

6.A Sofern nicht anders angegeben, gelten die von brogleworks genannten Preise, in Schweizer Franken.

6.B Die Kosten für Steuern (inkl. Mehrwertsteuer), Gebühren und Abgaben jeglicher Art gehen zu Lasten des Kunden.

6.C Allgemeine Preislisten und -angaben von brogleworks, die nicht an einen oder mehrere bestimmte Adressaten gerichtet sind, einschließlich Preisangaben im Internet, dienen lediglich als Richtwerte und sind keine Angebote im Sinne von Ziffer 2 dieser AGB. brogleworks behält sich das Recht vor, solche Preislisten und -angaben jederzeit zu ändern.

 

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7. Leistungsinhalt und -umfang, Fristen und Termine für die Leistungserbringung

7.A Der Leistungsinhalt und -umfang von brogleworks ergibt sich aus der Auftragsbestätigung. Zusätzliche Leistungen von brogleworks werden gesondert in Rechnung gestellt (zusammen mit der Schlussrechnung oder separat). Nicht im Leistungsumfang enthalten sind Exponatemontage, Standreinigung und -bewachung, Deckenabhängungen, Stapler- und Leergutgebühren, Bereitstellungs-, Auffrischungs- und Lackierarbeiten (Refurbishment) von eingelagertem Kundenmaterial, Entsorgungskosten sowie Leistungen im Zusammenhang mit der technischen Installation durch die Messeleitung und deren Anmeldung. Bei mehrgeschossigen Bauten sind folgende Kosten ausgeschlossen: Installation von Brandmelde- und Sprinkleranlagen, Genehmigungsverfahren beim jeweiligen Bauaufsichtsamt, Prüfbericht zur statischen Berechnung durch ein unabhängiges Büro für Baustatik sowie Umbauten, wenn die örtlichen Gegebenheiten nicht den Planvorgaben entsprechen.

7.B Fristen und Termine für die Leistungserbringung, insbesondere für die Überlassung der Vertragsgegenstände, sind für brogleworks nur dann verbindlich, wenn sie von ihr schriftlich bestätigt werden. Die Einhaltung solcher Fristen und Termine setzt die rechtzeitige Erfüllung der für die Leistungserbringung erforderlichen Dispositionen durch den Kunden voraus. Wenn der Kunde beispielsweise die notwendigen behördlichen oder anderen Formalitäten nicht rechtzeitig eingeholt hat, fällige Voraus- oder Anzahlungen nicht geleistet hat oder die von brogleworks benötigten technischen oder anderweitigen Angaben nicht rechtzeitig mitgeteilt hat, kann kein Leistungsverzug von brogleworks eintreten. In solchen Fällen verlängern sich vereinbarte Fristen und Termine für die Leistungserbringung von brogleworks angemessen.

 

 

8. Haftung des Kunden bei Stornierung

Sollte der Kunde von seinem vertraglichen Recht zur Gebrauchsüberlassung der Vertragsgegenstände keinen Gebrauch machen (Stornierung), bleibt er verpflichtet, den vollen Vertragspreis zu bezahlen, unabhängig von Grund und Zeitpunkt der Stornierung.

 

9. Pflichten des Kunden im Zusammenhang mit den Vertragsgegenständen

9.A Der Kunde verpflichtet sich, die ihm überlassenen Vertragsgegenstände bis zu deren Abbau und Rücknahme durch brogleworks schonend und sorgfältig zu behandeln und vor Schäden und Diebstahl zu schützen. Er ist verpflichtet, sicherzustellen, dass die Vertragsgegenstände keiner Witterung ausgesetzt sind.

9.B Durch die Annahme des Angebots durch den Kunden bestätigt dieser, dass er alle überlassenen Gegenstände zum Neuwert gegen Beschädigung und Verlust versichert hat. Der Kunde haftet vollständig für Schäden und/oder Verluste der Vertragsgegenstände oder Teile davon bis zu deren Rückgabe an brogleworks, auch wenn ihn kein Verschulden trifft.

9.C Der Kunde ist für jegliche Abnutzung, die über den vertragsgemäßen Gebrauch hinausgeht, schadensersatzpflichtig. Veränderungen an den Vertragsgegenständen sind nicht gestattet. Der Kunde wird für die Kosten einer entsprechenden Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands zur Verantwortung gezogen.

9.D Das Entfernen oder Abdecken von Schriftzügen oder Logos an den Vertragsgegenständen ist untersagt.

9.E Die Überlassung oder Weitergabe der Vertragsgegenstände, insbesondere deren Untervermietung, an Dritte ist ebenfalls untersagt.

 

10. Gewährleistung, Prüfung, Mängelrüge und -behebung

10.A Vor der Überlassung der Vertragsgegenstände hat brogleworks diese geprüft und sichergestellt, dass sie sich in einem vertragskonformen Zustand befinden.

10.B Der Kunde ist unmittelbar nach oder bei der Überlassung der Vertragsgegenstände (bzw. bei Zusammenbau oder Montage durch brogleworks oder im Auftrag von brogleworks unmittelbar nach Abschluss dieser Arbeiten) verpflichtet, diese zu prüfen. Diese Prüfungspflicht gilt auch für alle anderen Leistungen von brogleworks. Sollte der Kunde der Ansicht sein, dass die Vertragsgegenstände nicht in einem vertragskonformen Zustand sind oder eine andere Leistung von brogleworks nicht den vertraglichen Vereinbarungen entspricht, muss er dies, sofort nach der Prüfung, der brogleworks schriftlich mitteilen und die detaillierten Gründe hierfür angeben.

10.C Wenn der Kunde diese Anzeige unterlässt oder den Übergabe-Rapport ohne Vorbehalt unterzeichnet, gelten die Vertragsgegenstände und alle anderen Leistungen von brogleworks als vorbehaltlos genehmigt. Spätere Beschwerden werden nicht akzeptiert.

10.D Versteckte oder während der Dauer der Gebrauchsüberlassung auftretende Mängel sind für brogleworks unvorhersehbar. Daher verzichtet der Kunde, soweit gesetzlich zulässig, ausdrücklich auf jegliche Gewährleistungsansprüche in Bezug auf solche Mängel.

10.E Wenn der Kunde Mängel rechtzeitig anzeigt und brogleworks diese Mangelhaftigkeit anerkennt, werden die Mängel durch brogleworks behoben. brogleworks behält sich das Recht vor, die Art und Weise sowie die Mittel der Mängelbehebung nach eigenem Ermessen zu bestimmen. Insbesondere kann brogleworks mangelhafte Vertragsgegenstände reparieren oder ersetzen. Nach der Mängelbehebung gelten die oben genannten Prüfungs- und Rügepflichten in Bezug auf die betroffenen Vertragsgegenstände und Leistungen von brogleworks entsprechend.

10.F Jegliche weitere Sach- oder Rechtsgewährleistung ist, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.

10.G Der Kunde verliert sämtliche Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüche:

10.G.1) wenn die Vertragsgegenstände oder deren Teile nicht ordnungsgemäß verwendet, eingesetzt oder gebraucht werden;

10.G.2) wenn ein Mangel auf falsche oder unvollständige Instruktionen, Weisungen, Informationen oder Auskünfte des Kunden zurückzuführen ist;

10.G.3) wenn der Kunde die Weisungen von brogleworks bezüglich der Behandlung und Handhabung der Vertragsgegenstände nicht befolgt oder wenn er einen Mangel oder Schaden auf andere Weise selbst verschuldet hat;

10.G.4) wenn der Mangel durch Gewalt- oder Dritteinwirkung (z.B. Unfall) entstanden ist;

10.G.5) Die Gewährleistung erlischt, wenn die Vertragsgegenstände oder deren Teile nicht von brogleworks oder von von brogleworks autorisierten Fachleuten montiert werden.

10.H brogleworks übernimmt keine Garantie oder Zusicherung bezüglich des Erfolgs des Kunden oder kommerzieller Natur. Jegliche Haftung von brogleworks in diesem Zusammenhang wird ausgeschlossen.

 

11. Eigentumsverhältnisse, Verbot der Verfügung über Vertragsgegenstände

11.A Das Eigentum an allen Vertragsgegenständen bleibt bei brogleworks oder beim betreffenden Dritten, von dem brogleworks sie zur Weitergabe an den Kunden erworben hat. Der Kunde erwirbt kein Eigentum an den Vertragsgegenständen, es sei denn, sie sind explizit als Kaufgegenstände in der Auftragsbestätigung aufgeführt. In jedem Fall bleiben die Kaufgegenstände bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von brogleworks.

11.B Der Kunde darf in keiner Weise, insbesondere nicht durch Verkauf, Sicherungsübereignung, Verpfändung oder sonstige Belastung, rechtlich oder faktisch über die Vertragsgegenstände verfügen. Jegliche Verfügung darüber ist gegenüber brogleworks unwirksam. Die Kosten für Interventionsmaßnahmen zum Schutz des Eigentums oder anderer Rechte von brogleworks oder zur Behebung von Schäden, die auf solchen Verfügungen beruhen, werden dem Kunden in Rechnung gestellt.

 

12. Transport, Gefahrtragung, Haftung und Einhaltung von Kontrollvorschriften

12.A brogleworks ist verantwortlich für den Transport der Vertragsgegenstände an den vereinbarten Einsatzort und zurück, entweder durch eigene Kräfte oder durch Beauftragung eines Dritten.

12.B Sobald die Vertragsgegenstände dem Kunden von brogleworks übergeben werden, trägt der Kunde das Risiko für Verlust, Zerstörung und Beschädigung der Gegenstände. Die Haftung für die Vertragsgegenstände verbleibt beim Kunden bis zum Zeitpunkt, an dem sie von brogleworks zurückgenommen werden.

12.C Es ist ausschließlich die Verantwortung des Kunden, alle erforderlichen Aus-, Ein-, Durchfuhr- und Kontrollvorschriften und -formalitäten gemäß den maßgeblichen Rechtsvorschriften einzuhalten, sofern das jeweils geltende Recht nicht anders vorschreibt.

12.D Falls brogleworks auch den Transport von anderen als den Vertragsgegenständen, wie etwa Kundenmaterial oder Exponaten, übernimmt, ist dies brogleworks zusätzlich zu vergüten. Die Haftung für Verlust, Zerstörung oder Beschädigung solcher Gegenstände liegt immer beim Kunden. brogleworks haftet auch nicht für Verzögerungen beim Eintreffen dieser Gegenstände.

 

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13. Handling und Einlagerung von Kundenmaterial

13.A Sofern vom Kunden gewünscht, kann brogleworks gegen Entgelt das Handling von bestehendem und eingelagertem Kundenmaterial übernehmen. Die Gefahr für Verlust, Zerstörung und Beschädigung sowie die Haftung für das und im Zusammenhang mit dem Handling von Kundenmaterial liegt jederzeit vollständig beim Kunden.

13.B Die Einlagerung von Kundenmaterial durch brogleworks nach Projektende muss vom Kunden/Auftraggeber schriftlich mitgeteilt werden. Diese Mitteilung muss spätestens drei Tage vor Projektende vorliegen. Wenn keine Mitteilung erfolgt, wird das Kundenmaterial durch brogleworks auf Kosten des Kunden entsorgt.

13.C Die anfallenden Einlagerungskosten werden dem Kunden halbjährlich zum geltenden Einlagerungstarif pro Kubikmeter in Rechnung gestellt. Die anfallenden Handlingkosten für das Ein- und Auslagern des Kundenmaterials werden nach Aufwand mit der Schlussrechnung in Rechnung gestellt. Die Gefahr für Verlust, Zerstörung und Beschädigung sowie die Haftung für das und im Zusammenhang mit dem eingelagerten Kundenmaterial liegt jederzeit vollständig beim Kunden.

13.D Die Einlagerung von Stoffgrafiken kann sichtbare Rückstände verursachen.

 

 

14. Rückgabe der Vertragsgegenstände

14.A Nach Rückgabe der Vertragsgegenstände wird brogleworks diese prüfen und dem Kunden Mängel, für die er einzustehen hat, innerhalb einer angemessenen Frist mitteilen. Entdeckt brogleworks später Mängel, die bei ordnungsgemäßer Untersuchung nicht erkennbar waren, so kann er sie dem Kunden auch nachträglich noch mitteilen.

14.B Wenn brogleworks dem Kunden Vertragsgegenstände nach Ablauf der vereinbarten Überlassungsdauer weiterhin überlässt, sei es auf Wunsch des Kunden oder aus anderen Gründen, so kann der Kunde daraus keinerlei Rechte ableiten, insbesondere kein Überlassungsrecht auf längere oder unbestimmte Zeit. brogleworks hat in einem solchen Fall das Recht, jederzeit und mit sofortiger Wirkung die betreffenden Vertragsgegenstände zurückzufordern, abzuholen oder abholen zu lassen. Entstehende Kosten gehen zu Lasten des Kunden, soweit die Leistungen von brogleworks den ursprünglich vereinbarten Leistungsumfang übersteigen.

 

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15. Haftungsausschluss bzw. -beschränkung

15.A Soweit gesetzlich zulässig, schließt brogleworks jegliche Haftung für Sach-, Personen- und Schäden anderer Art, die beim Kunden oder Dritten entstanden sind, aus.

15.B Unabhängig davon, ob es sich um direkte oder indirekte bzw. unmittelbare oder mittelbare Schäden handelt, haftet brogleworks nicht für Produktionsstillstand, entgangenen Gewinn, Nutzungsausfall, Nutzungsverluste, Verlust von Aufträgen, Vermögensschäden und für Verluste infolge von Verzögerung oder Unterbrechung der Montage sowie für Vertragseinbußen, Folgeschäden oder Ansprüche Dritter gegen den Kunden sowie für andere mittelbare oder unmittelbare Schäden.

15.C brogleworks haftet insbesondere nicht für Schäden, die:

15.C.1) auf nicht ordnungs- bzw. bestimmungsgemäße Verwendung der Vertragsgegenstände oder deren Teile zurückzuführen sind;

15.C.2) auf falsche oder unvollständige Instruktionen, Weisungen, Informationen und Auskunftserteilung etc. des Kunden zurückzuführen sind;

15.C.3) auf die Nichteinhaltung von Weisungen von brogleworks zurückzuführen oder auf andere Weise vom Kunden oder einem Dritten selbst verschuldet sind;

15.C.4) durch Handlungen Dritter, höhere Gewalt oder Gewalteinwirkung (z.B. Unfall) verursacht werden;

15.C.5) darauf zurückzuführen sind, dass die Vertragsgegenstände oder deren Teile nicht durch brogleworks oder von brogleworks autorisierte Fachleute montiert werden.

15.D brogleworks haftet aus Verzug nur dann, wenn dieser auf vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten von brogleworks zurückzuführen ist.

15.E Allfällige Schadenersatzansprüche sind in jedem Fall auf den Vertragspreis beschränkt.

15.F Für Handlungen oder Unterlassungen von Hilfspersonen und von brogleworks beigezogenen Dritten ist in jedem Fall jegliche Haftung von brogleworks ausgeschlossen.

 

16. Im Zusammenhang mit Messen, Ausstellungen, Events und ähnlichen Veranstaltungen: Lizenzen, Konzessionen, Bewilligungen und Gebühren

16.A Der Kunde ist selbst und auf eigene Kosten dafür verantwortlich, alle notwendigen Lizenzen und immateriellen Eigentumsrechte, Konzessionen, Bewilligungen und Gebühren im Zusammenhang mit Aufführungen und anderen Veranstaltungen zu beschaffen und zu bezahlen, insbesondere diejenigen von Verwertungsgesellschaften (z.B. SUISA), sowie alle damit verbundenen Abklärungen durchzuführen.

16.B Der Kunde ist ebenfalls selbst und auf eigene Kosten dafür verantwortlich, alle administrativen Anforderungen zu erfüllen, insbesondere diejenigen in Bezug auf Aufenthalts- und/oder Arbeitsbewilligungen, falls erforderlich.

16.C Die Veranstaltung übernimmt die anfallenden Kosten vor Ort wie Übernachtung und Verpflegung. Reisekosten (Flug- oder Bahnkosten) werden nach tatsächlichem Aufwand berechnet. Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeitszeiten werden mit einem Zuschlag berechnet.

16.D Der Veranstalter stellt einen gesicherten Lagerplatz vor Ort für das Leergut zur Verfügung.

16.E Die Erstellung von RAMS-Dokumenten sowie Material- oder Brandschutzzertifikaten wird nach tatsächlichem Aufwand berechnet. Sicherheits- oder Brandschutzbestimmungen, die während des Projekts auftreten können, können zusätzliche Kosten verursachen.

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17. Urheberrecht

17.A Alle Unterlagen, die brogleworks dem Kunden/Mieter zur Verfügung stellt, wie Bilder, Pläne, Skizzen, Formulare und Layouts, sind Eigentum von brogleworks und unterliegen dem Urheberrecht.

17.B Jegliche Weitergabe an Dritte, Erstellung von Kopien oder Umsetzung der Unterlagen ist nur mit vorheriger schriftlicher Genehmigung von brogleworks gestattet.

 

18. Höhere Gewalt

Ereignisse höherer Gewalt berechtigen den brogleworks, die Lieferung, um die Dauer der Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder vom Vertrag (noch nicht erfüllter Teil) zurückzutreten. Der höheren Gewalt stehen Umstände gleich, die den brogleworks die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, wie zum Beispiel Krieg, innere Unruhen, Blitzschlag, Betriebsstörungen, Streik, Energie- oder Rohstoffmangel, Aussperrungen, Verkehrsstörungen, Verspätungen oder Ausfälle der Transportmittel und Anordnungen der öffentlichen Gewalt etc. Der Auftraggeber kann vom brogleworks eine Erklärung darüber verlangen, ob der brogleworks innerhalb einer angemessenen Frist liefern will. Lässt der brogleworks die angesetzte Frist unbenutzt verstreichen, kann der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten.

 

19. Diverse Bestimmungen

19.A Die Produktionen werden, sofern nicht anders angegeben, ausschließlich für den einmaligen Einsatz hergestellt. Druckdaten, die nach dem mitgeteilten Lieferdatum eingereicht werden, können zu zusätzlichen Kosten bei der Produktion führen.

19.B Der Kunde ist nicht berechtigt, Forderungen gegen brogleworks mit Forderungen von brogleworks gegenüber dem Kunden zu verrechnen.

19.C Der Kunde darf seine Forderungen gegenüber brogleworks nicht an Dritte abtreten.

19.D brogleworks ist berechtigt, zur Erfüllung ihrer Pflichten Dritte hinzuzuziehen.

19.E brogleworks behält sich das Recht vor, diese AGB jederzeit zu ändern. Die neuen AGB gelten ab dem darin angegebenen Datum für alle Leistungen von brogleworks sowie für alle Verträge zwischen brogleworks und dem Kunden.

19.F Im Falle von Unstimmigkeiten zwischen verschiedenen Sprachversionen dieser AGB hat die deutsche Version Vorrang.

19.G Sollten Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so hat dies keinen Einfluss auf die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der wegfallenden Bestimmung am nächsten kommt. Gleiches gilt im Falle einer Lücke.

19.H Mitteilungen sind an brogleworks AG, Rotzenbühlstrasse 55, 8957 Spreitenbach, Schweiz, zu richten.

 

20. Erfüllungsort / Gerichtsstand

20.A Alle rechtlichen Beziehungen zwischen brogleworks und dem Kunden unterliegen dem schweizerischen Recht unter Ausschluss des internationalen Privatrechts und von Staatsverträgen.

20.B Für die gerichtliche Beurteilung aller Streitigkeiten zwischen dem Kunden und brogleworks sind ausschließlich die ordentlichen Gerichte am Sitz von brogleworks zuständig. brogleworks steht es jedoch frei, den Kunden bei jedem anderen zuständigen Gericht zu verklagen.

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